
Batteriespeicher genehmigen lassen
Wir übernehmen Bauvorlage, Antrag und Verfahren für Batteriegroßspeicher — für Entwickler, Investoren und Betreiber, die ihr Vorhaben selbst halten.
Ein Speicher steht oder fällt mit einer Akte, die die Behörde ohne Nachforderungsschleife prüfen kann.
Prüffähige Bauvorlage, tragfähiges Brandschutzkonzept, vollständige Fachbeiträge. Genau das übernehmen wir — als Entwurfsverfasser für ein laufendes Vorhaben, als ergänzende Kapazität in einer bestehenden Projektorganisation oder als vollständige Übernahme des Verfahrens bis zur Baugenehmigung.
Leistungsumfang
Entwurf & Bauvorlage
Layout, Bauzeichnungen, Baubeschreibung und die planungsrechtliche Einordnung des Standorts — vollständig und prüffähig eingereicht.
Fachplanung & Gutachten
Brandschutz, Umwelt, Artenschutz, Entwässerung und Schall werden koordiniert und zu einer zusammenhängenden Verfahrensakte geführt.
Antrag & Verfahren
Verfahrensakte, Behördenkommunikation, Nachreichungen und Auflagenmanagement bis zur Baugenehmigung.
Die Entwurfs- und Genehmigungsplanung verantworten bauvorlageberechtigte Architekt:innen — gemeinsam mit unserer Schwestergesellschaft KLM-Architekten Leipzig GmbH.
Gebaute Speicherprojekte
Genehmigt, Baubeginn offen

Weitere 18 Speicherprojekte sind genehmigt, aber noch nicht gebaut — zusammen 196,9 MW. Zwei davon waren verfahrensfrei zulässig und brauchten keine Baugenehmigung.
Die Liste nennt das Bundesland und nicht den Standort: Diese Anlagen stehen noch nicht, und wo sie entstehen, ist Sache des Vorhabenträgers. Das Jahr bezeichnet den Abschluss unserer Leistung, nicht die Fertigstellung der Anlage.
| Leistung | Bundesland | Leistungsabschluss |
|---|---|---|
| 38,3 MW | Brandenburg | 2026 |
| 25,6 MW | Schleswig-Holstein | 2026 |
| 15,0 MW | Baden-Württemberg | 2026 |
| 12,8 MW | Niedersachsen | 2025 |
| 12,8 MW | Schleswig-Holstein | 2026 |
| 12,8 MW | Niedersachsenverfahrensfrei, keine Baugenehmigung erforderlich | 2025 |
| 11,2 MW | Schleswig-Holstein | 2026 |
| 10,2 MW | Mecklenburg-Vorpommern | 2026 |
| 10,0 MW | Sachsen-Anhalt | 2026 |
| 8,9 MW | Sachsen-Anhalt | 2025 |
| 8,9 MW | Schleswig-Holstein | 2026 |
| 6,7 MW | Schleswig-Holstein | 2026 |
| 6,7 MW | Sachsen | 2026 |
| 5,0 MW | Sachsen-Anhalt | 2026 |
| 4,5 MW | Saarland | 2025 |
| 2,5 MW | Sachsen-Anhalt | 2026 |
| 2,5 MW | Thüringen | 2026 |
| 2,5 MW | Niedersachsenverfahrensfrei, keine Baugenehmigung erforderlich | 2026 |
Weiterführend
Genehmigungsmandat
Sprechen Sie mit uns über Ihr Speichervorhaben.
Sagen Sie uns, wo das Vorhaben steht — wir sagen Ihnen, was bis zur Baugenehmigung fehlt und wer es übernimmt.